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   OLG Brandenburg, 06.10.2005 - Verg W 7/05   

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OLG Brandenburg, 06.10.2005 - Verg W 7/05 (https://dejure.org/2005,2892)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 06.10.2005 - Verg W 7/05 (https://dejure.org/2005,2892)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 06. Oktober 2005 - Verg W 7/05 (https://dejure.org/2005,2892)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergabenachrpüfungsverfahren betreffend die Betriebsführung der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung für einen kommunalen Zweckverband im Land Brandenburg; Wettbewerbsbeschränkende und unlautere Verhaltensweisen bei öffentlichen Auftragsvergaben

  • OLG Brandenburg PDF
  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Wettbewerbsbeschränkendes Verhalten: wettbewerbliche Verfehlungen von erheblichem Gewicht im Sinne des allgemeinen Teils des GWB und des UWG (Ausnutzung von bewusst fremdem - möglicherweise sogar strafrechtlich relevantem - Fehlverhalten)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Judicialis

    VOL/A § 2 Nr. 1; ; VOL/A § 25 Nr. 1 I lit. f; ; VOL/A § 25 Nr. 1 lit. f; ; VOL/A § 25 Nr. 3; ; GWB § 107 II; ; UWG § 17

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergabenachprüfungsverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ausschluss wegen wettbewerbsbeschränkenden Verhaltens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Unlauteres Verhalten im Vergabeverfahren (IBR 2006, 111)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (3)

  • VK Brandenburg, 25.04.2005 - VK 13/05

    Was ist eine "wettbewerbsbeschränkende Abrede"?

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.10.2005 - Verg W 7/05
    Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluß der 1. Vergabekammer des Landes Brandenburg vom 25. April 2005 - VK 13/05 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß der Nachprüfungsantrag als unbegründet zurückgewiesen wird.

    den Beschluß der 1. Vergabekammer des Landes Brandenburg vom 25.4.2005 - VK 13/05 - aufzuheben,.

  • BGH, 18.05.2004 - X ZB 7/04

    Anforderungen an die Darlegung von Vergabefehlern im Nachprüfungsantrag;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.10.2005 - Verg W 7/05
    Denn nach der Rechtsprechung des BGH (VergabeR 2004, 473, 476), der sich der Senat anschließt, darf einem Bieter, der auf die Ausschreibung hin ein Angebot abgegeben und damit sein Interesse an dem Auftrag bekundet hat und der im Nachprüfungsverfahren die Rechtmäßigkeit der Entscheidung des Auftraggebers, sein Angebot nicht zu berücksichtigen, zur Überprüfung stellt, der Zugang zum Nachprüfungsverfahren nicht mit dieser Begründung verwehrt werden.
  • BGH, 09.02.2004 - X ZB 44/03

    Rechtsfolgen des Abschlusses eines Vertrages vor Ablauf der Frist seit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.10.2005 - Verg W 7/05
    Die Antragstellerin hat danach auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu tragen (vgl. BGH NJW 2004, 2092, 2096).
  • OLG Düsseldorf, 14.10.2009 - Verg 9/09

    Ausschluss eines Angebots von der Wertung wegen Änderungen an den

    Der Antragstellerin ist indes keine feststellbare und nach § 2 Nr. 1 Satz 3 VOB/A wettbewerbswidrige Verhaltensweise vorzuwerfen, selbst wenn man - unabhängig davon, ob dies gutzuheißen ist - daran den Prüfungsmaßstab anlegen wollte, den das Brandenburgische OLG im Beschluss vom 6.10.2005 (Verg W 7/05, WRP 2005, 1550 = BeckRS 2005, 11750) darauf angewandt hat.
  • OLG Saarbrücken, 20.09.2006 - 1 Verg 3/06

    Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung laborärztlicher Untersuchungen

    Ob der Antragsteller aus anderen als mit dem Nachprüfungsverfahren zur Überprüfung gestellten Gründen vom Vergabeverfahren auszuschließen ist, ist deshalb grundsätzlich keine Frage der Zulässigkeit des Antrags (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Mai 2004, X ZB 7/04, BGHZ 159, 186, unter II. 3.; OLG Brandenburg WRP 2005, 1550, unter II. 1.).

    Richtig ist, dass unlauteres Verhalten im Wettbewerb, namentlich ein Verstoß gegen das GWB oder UWG, eine schwere Verfehlung begründen kann, die zum Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb führen kann (Kulartz in Müller/Wrede, Rdnr. 5 zu § 11 VOF; vgl. auch OLG Brandenburg WRP 2005, 1550, unter II. 2.).

  • OLG Karlsruhe, 11.11.2011 - 15 Verg 11/11

    Öffentlicher Bauauftrag: Ausschluss eines Angebots bei Anfechtbarkeit wegen eines

    Es kann dahingestellt bleiben, ob die Auffassung des OLG Brandenburg (Beschluss vom 06.10.2005, Verg W 7/05, IBR 2006, 111) zutrifft, dass ein Ausschluss eines Mitbewerbers wegen wettbewerblicher Verfehlung von erheblichem Gewicht im Sinne des allgemeinen Teils des GWB und des UWG gerechtfertigt ist, wenn ein Mitbieter sich dadurch dem Vorwurf des unlauteren Handelns aussetzt, dass er ihm zugespielte - vertrauliche - Unterlagen über die Vergabe verwertet.
  • VK Düsseldorf, 09.01.2013 - VK-29/12

    Vergaberecht & Mindestlohn: § 10 Abs. 1 TVgG-NRW ist drittschützend!

    Sie berufe sich auf die Entscheidung OLG Brandenburg vom 06.10.2005, Az. Verg W 7/05.

    Ihre diesbezüglichen Argumente, wonach sie sich nicht aktiv um derartige Informationen bemüht und die Informationen nur als Verstärkung ihrer ohnehin bestehenden Einschätzung gewertet habe, sind nicht als auf der Hand liegend unzutreffend zu bezeichnen, so dass die Frage einer Rechtsverletzung der Antragstellerin im Rahmen der Begründetheit zu untersuchen ist (so auch OLG Brandenburg, Beschluss vom 06.10.2005, Verg W 7/05, Rn 47 - zitiert nach juris - unter Hinweis auf BGH VergabeR 2004, 473).

    § 17 UWG entfaltet gegenüber § 3 UWG keine Sperrwirkung; durch einen Vertrauensbruch, der nicht die Voraussetzungen des § 17 UWG erfüllt, kann dennoch der Tatbestand des § 3 UWG erfüllt werden (Ohly in Piper/Ohly, § 17 Rn. 45, OLG Brandenburg, Beschluss vom 06.10.2005, Az. Verg W 7/05).

  • OLG Jena, 16.07.2007 - 9 Verg 4/07

    Zum Merkmal der "schweren Verfehlung" im Sinne des § 11 Abs. 4 lit. c VOF

    Das OLG Brandenburg hat im Rahmen eines VOL-Verfahrens entschieden, dass ein Verstoß gegen die Regeln des lauteren Wettbewerbs regelmäßig schon darin liege, dass ein Bieter, dem das Angebot eines Mitbieters zugespielt werde, das daraus gezogene "Insiderwissen" gezielt dazu nutze, auf die rechtmäßige Durchführung des Vergabeverfahrens hinzuwirken (OLG Brandenburg Beschl. vom 06.10.2005 - Az. Verg W 7/05).
  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 25.01.2008 - 2 VK 5/07

    Gesetzliche Krankenkasse ist öffentlicher Auftraggeber!

    Der Kammervorsitzende hat die Antragstellerin mit Schreiben vom 10.01.2008 unter Bezugnahme auf den Schriftsatz der Antragstellerin vom 09.01.2008 und mit Blick auf den Beschluss des OLG Brandenburg vom 06.10.2005, Az.: Verg W 7/05, gebeten unverzüglich zu erläutern, wann und auf welche Weise es ihr nach Einleitung des Nachprüfungsverfahrens unmittelbar im Vorfeld des Herausreichens des Schriftsatzes vom 05.10.2007 gelungen sei, Anhaltspunkte dafür in Erfahrung zu bringen, dass die Beigeladenen zu 3) bis 5) wechselseitig identisches Personal angegeben hätten, ferner, von welcher Art diese Anhaltspunkte genau gewesen seien.

    Aus der Maßgabe des § 2 Nr. 1 Abs. 2 VOL/A, dass allgemein wettbewerbsbeschränkende und unlautere Verhaltensweisen bei öffentlichen Auftragsvergaben zu bekämpfen sind, ergibt sich, dass der in § 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchstabe f VOL/A angeordnete Ausschluss von Angeboten nicht nur Bieter treffen soll, die in Bezug auf die Vergabe eine unzulässige, wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen haben, sondern auch solche, denen im Zusammenhang mit ihrer Beteiligung am Vergabeverfahren andere wettbewerbliche Verfehlungen von erheblichem Gewicht im Sinne des allgemeinen Teils des GWB und des UWG vorzuwerfen sind (OLG Brandenburg, Beschluss vom 06.10.2005, Az.: Verg W 7/05; vgl. auch VK Bund, Beschluss vom 29.12.2006, Az.: VK 2-131/06).

  • VK Sachsen, 19.05.2009 - 1/SVK/008-09

    Mindestbedingungen sind bindend - auch für den Auftraggeber!

    Die Ausnutzung eines unlauter erlangten Wissensvorsprunges im Vergabenachprüfungsverfahren führt nach klarer Rechtsprechung des OLG Brandenburg (B. v. 06.10.2005 - Verg W 7/05) nicht dazu dass der Antrag wegen fehlender Antragsbefugnis als unzulässig zurückzuweisen wäre sondern allenfalls dazu, dass er als unbegründet zurückzuweisen wäre.
  • VK Berlin, 21.02.2011 - VK-B2-18/11

    Ausschluss wegen Diskreditierung eines Mitbieters

    Der in § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit c) VOB/A angeordnete Ausschluss von Angeboten trifft daher nicht nur Bieter, die eine unzulässige, wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen haben, sondern auch solche, denen im Zusammenhang mit ihrer Beteiligung am Vergabeverfahren andere wettbewerbliche Verfehlungen von erheblichem Gewicht im Sinne des allgemeinen Teils des GWB und des UWG vorzuwerfen sind (OLG Brandenburg Beschl. v. 6.10.2005, Az. Verg W 7/05; für einen Ausschluss wegen fehlender Eignung Vavra Völlink/Kehrberg, VOB/A, § 25 Rn. 17).

    In einem vergleichbaren Fall hat das OLG Brandenburg (Beschl. v. 6.10.2005, Az. Verg W 7/05) hierzu ausgeführt:.

  • VK Sachsen, 23.05.2014 - 1/SVK/011-14

    Bietergemeinschaften sind (fast) ohne Weiteres zulässig!

    Insoweit erübrigten sich mit Blick auf die Entscheidung des OLG Brandenburg (vgl. B. v. 06.10.2005 - Verg W 7/05) bereits Überlegungen, ob die Einführung dieses technischen Berichtes wettbewerbsbeschränkend und unlauter war.
  • VK Münster, 05.04.2006 - VK 5/06

    Wann muss Rüge frühestens erfolgen?

    Unter Hinweis auf eine Entscheidung des OLG Brandenburg vom 06.10.2005, Verg W 7/05, meint die Antragsgegnerin, die Antragstellerin sei deshalb mit ihrem Angebot zwingend auszuschließen, weil das Ausnutzen fremden Fehlverhaltens und die Einführung derart erlangter Informationen in das Streitverfahren eine wettbewerbliche Verfehlung von erheblichem Gewicht im Sinne des allgemeinen Teils des GWB und des UWG gewesen sei.

    (1) Entgegen der Auffassung des OLG Brandenburg, Beschluss vom 06.10.2005, Verg W 7/05, stellt die Einführung der Unterlagen in das Nachprüfungsverfahren keine unlautere Verhaltensweise im Sinne des GWB und des UWG dar, die der Antragstellerin nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. f) VOL/A als wettbewerbliche Verfehlung von erheblichem Gewicht vorzuwerfen wäre.

  • VK Arnsberg, 06.07.2010 - VK 7/10

    Ausschluss bei Negativpreisen!

  • VK Bund, 29.12.2006 - VK 2-128/06

    Dienstleistungs-Rahmenvertrag über die Konzeption und Entwicklung von

  • KG, 18.10.2012 - Verg 7/12

    Vergabenachprüfungsverfahren: Entscheidungsreife der Hauptsache bei

  • VK Münster, 12.09.2012 - VK 18/12

    Auslegungsbedürftigkeit der Leistungsbeschreibung ist kein Mangel!

  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 28.11.2008 - 2 VK 7/08

    Was sind Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse?

  • OLG Hamburg, 09.07.2010 - 1 Verg 1/10

    Vergabenachprüfungsverfahren: Bieterausschluss wegen Nichtvorlage der

  • VK Bund, 02.10.2013 - VK 2-80/13

    Nachprüfungsverfahren: Vergabe eines Bauvorhabens

  • VK Brandenburg, 30.09.2008 - VK 30/08

    Übertragung des Vergabeverfahrensrisikos auf Bieter ist unzulässig!

  • VK Brandenburg, 19.12.2012 - VK 41/12

    Akute Gefahrensituation: Freihändige Vergabe zulässig!

  • VK Brandenburg, 20.09.2010 - VK 45/10

    Kenntnis von Konkurrenzangebot: Keine ordnungsgemäße Vergabe!

  • VK Thüringen, 19.06.2007 - 360-4004.20-2029/2007-013-J

    Ausschreibung Bauoberleitung und -überwachung der Gesamtmaßnahme

  • VK Brandenburg, 20.01.2014 - VK 27/13

    Rüge "ins Blaue hinein": Nachprüfungsantrag unzulässig!

  • VK Brandenburg, 22.11.2007 - VK 43/07

    Zum Nachschieben von Rügen im Nachprüfungsverfahren: Präklusion?

  • VK Bund, 29.12.2006 - VK 2-125/06

    Dienstleistungs-Rahmenvertrag über die Konzeption und Entwicklung von

  • VK Brandenburg, 07.04.2006 - 2 VK 10/06

    Kein Ausschluss bei Fehlen überflüssiger Erklärungen!

  • VK Brandenburg, 03.04.2007 - 1 VK 9/07

    Kooperation in Teilbereichen als Wettbewerbsbeschränkung?

  • VK Bund, 29.12.2006 - VK 2-131/06

    Dienstleistungs-Rahmenvertrag über die Konzeption und Entwicklung von

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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 08.08.2006 - Verg W 7/05 (1)   

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https://dejure.org/2006,15927
OLG Brandenburg, 08.08.2006 - Verg W 7/05 (1) (https://dejure.org/2006,15927)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 08.08.2006 - Verg W 7/05 (1) (https://dejure.org/2006,15927)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 08. August 2006 - Verg W 7/05 (1) (https://dejure.org/2006,15927)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Vergabeverfahren zur Betriebsführung der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung für einen kommunalen Zweckverband im Land Brandenburg; Kostenfestsetzungsverfahren zum Vergabeverfahren ; Ansatz der 0,7-fachen Verfahrensgebühr im Rahmen der Kostenfestsetzung im ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Vorlage an den Bundesgerichtshof: keine Vorlagepflicht bei abweichenden Beurteilungen kostenrechtlicher Fragen

  • VERIS
  • Judicialis

    BGB § 247; ; GWB § ... 115 Abs. 2 Satz 2; ; GWB § 115 Abs. 2 Satz 3; ; GWB § 116; ; GWB § 118; ; GWB § 118 I 3; ; GWB § 121; ; GWB § 124 Abs. 1; ; GWB § 124 Abs. 2; ; RVG § 15 Abs. 2; ; RVG § 16; ; RVG § 17; ; RVG § 17 Nr. 4; ; RVG § 18; ; RVG § 19; ; RVG § 19 Abs. 1 Nr. 11; ; RVG § 19 Abs. 1 Nr. 16; ; BRAGO § 65a Satz 2; ; BRAGO § 65a Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kostenfestsetzung für Vergabenachprüfungsverfahren

  • ibr-online

    Beschwerdeverfahren: Verfahrensgebühr des Eilverfahrens anzurechnen?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • KG, 14.02.2005 - 2 Verg 13/04

    Beschwerde im Vergabenachprüfungsverfahren: Rechtsanwaltsgebühr für Antrag auf

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.08.2006 - Verg W 7/05
    Im Rahmen der Kostenfestsetzung im Beschwerdeverfahren ist als Verfahrensgebühr für das Verfahren nach § 118 I 3 GWB lediglich eine 0, 7-fache Verfahrensgebühr anzusetzen (im Anschluß an OLG Naumburg, Beschluss vom 26.6.2006, 1 Verg 7/05; OLG Dresden, Beschluss vom 10.6.2005, WVerg 13/04; KG NZBau 2005, 358/359).

    Der Senat nimmt mit der überwiegenden Auffassung in der Rechtsprechung verschiedene Angelegenheiten an (KG NZBau 2005, 358/359; OLG Dresden Beschluss vom 10.6.2005, WVerg 13/04; OLG Naumburg Beschluss vom 26.6.2006 1 Verg 7/05; offen gelassen von BayObLG Beschluss vom 19.1.2006, Verg 22/04).

    Die Gebührenansätze Nr. 3300 und 3301 VV RVG sind jedoch berichtigend dahin auszulegen, dass nach Nr. 3300 lediglich eine 0, 7-fache Gebühr anfällt (ebenso KG, Beschluss vom 14.2.2005, 2 Verg 13/04 und 14/04 - VergabeR 2005, 402 = NZBau 2005, 358 = ZfBR 2005, 419; ebenso: Trautner VergabeR 2005, 405; a.A. Schons AnwBl. 2005, 367).

  • OLG Naumburg, 26.06.2006 - 1 Verg 7/05

    Gebührenbemessung für Antragsverfahren nach § 118 Abs. 1 Satz 3 GWB

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.08.2006 - Verg W 7/05
    Im Rahmen der Kostenfestsetzung im Beschwerdeverfahren ist als Verfahrensgebühr für das Verfahren nach § 118 I 3 GWB lediglich eine 0, 7-fache Verfahrensgebühr anzusetzen (im Anschluß an OLG Naumburg, Beschluss vom 26.6.2006, 1 Verg 7/05; OLG Dresden, Beschluss vom 10.6.2005, WVerg 13/04; KG NZBau 2005, 358/359).

    Der Senat nimmt mit der überwiegenden Auffassung in der Rechtsprechung verschiedene Angelegenheiten an (KG NZBau 2005, 358/359; OLG Dresden Beschluss vom 10.6.2005, WVerg 13/04; OLG Naumburg Beschluss vom 26.6.2006 1 Verg 7/05; offen gelassen von BayObLG Beschluss vom 19.1.2006, Verg 22/04).

  • BayObLG, 19.01.2006 - Verg 22/04

    Rechtsanwaltsgebühr

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.08.2006 - Verg W 7/05
    Der Senat nimmt mit der überwiegenden Auffassung in der Rechtsprechung verschiedene Angelegenheiten an (KG NZBau 2005, 358/359; OLG Dresden Beschluss vom 10.6.2005, WVerg 13/04; OLG Naumburg Beschluss vom 26.6.2006 1 Verg 7/05; offen gelassen von BayObLG Beschluss vom 19.1.2006, Verg 22/04).

    Erwägenswert wäre u.U. auch eine analoge Anwendung des Rechtsgedankens aus § 19 Abs. 1 Nrn. 11 und 16 RVG, wonach unselbständige einstweilige Maßnahmen kostenrechtlich als Bestandteil des Hauptsacheverfahrens behandelt werden (vgl. BayObLG, Beschluss v. 19. Januar 2006, Verg 22/04).

  • OLG Rostock, 10.06.2005 - 17 Verg 9/05

    Ausschluss von Mischkalkulationen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.08.2006 - Verg W 7/05
    Die Verfahrensgebühr für das Beschwerdeverfahren nach §§ 116 ff. GWB ist mangels entsprechender Anrechnungsregel nicht auf die Verfahrensgebühr im Eilverfahren nach § 118 GWB anzurechnen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.4.2005, VII Verg 42/04 = IBR 2005, 445 m. Anm. Müller-Stoy; OLG Rostock, Beschluss vom 28.7.2005, 17 Verg 9/05; OLG Naumburg, a.a.O.; a.A. BayObLG, a.a.O; OLG Dresden, Beschluss vom 10.6.2005, WVerg 13/04).
  • OLG Düsseldorf, 20.04.2005 - Verg 42/04

    Anrechnung der Verfahrensgebühr auf Gebühr des Eilverfahrens?

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.08.2006 - Verg W 7/05
    Die Verfahrensgebühr für das Beschwerdeverfahren nach §§ 116 ff. GWB ist mangels entsprechender Anrechnungsregel nicht auf die Verfahrensgebühr im Eilverfahren nach § 118 GWB anzurechnen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.4.2005, VII Verg 42/04 = IBR 2005, 445 m. Anm. Müller-Stoy; OLG Rostock, Beschluss vom 28.7.2005, 17 Verg 9/05; OLG Naumburg, a.a.O.; a.A. BayObLG, a.a.O; OLG Dresden, Beschluss vom 10.6.2005, WVerg 13/04).
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   OLG Brandenburg, 20.12.2005 - Verg W 7/05   

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